Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines


1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“
genannt) gelten für alle an Miriam Specht Fotografie erteilten Aufträge. Sie gelten
als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde
den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. Diese
Leistungsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber
Unternehmern.


2. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


3. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


4. Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist
Miriam Specht – Werkstraße 34 – 91083 Baiersdorf
Telefon: 015758187377 | E-Mail: kontakt@miriamspecht.de | Website:
www.miriamspecht.de
Steuer-Nr.: 217/275/40455


5. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle von Miriam Specht Fotografie
hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie
erstellt wurden oder vorliegen (Gedruckte Papierbilder, digitale Bilder in Online-
Galerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.).


II. Nutzungs- und Urheberrechte


1. Das Urheberrecht der Fotografien liegt immer bei Miriam Specht Fotografie.


2. Die von Miriam Specht Fotografie hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur
für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht
ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber darf die Fotos
nicht mit Gewinnerzielungsabsicht weiternutzen, außer dies wurde ausdrücklich
anders schriftlich vereinbart.


3. Überträgt Miriam Specht Fotografie Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der
besonderen Vereinbarung.


4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an
Miriam Specht Fotografie.


5. Der Auftraggeber hat kein Recht, die Fotografien zu vervielfältigen und zu verbreiten,
wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.


6. Bei der Verwendung der Fotografien in Online- und Printmedien (für den privaten
Gebrauch) ist Miriam Specht Fotografie als Urheber der Fotografien zu nennen.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Miriam Specht
Fotografie zum Schadensersatz.


7. Die Roh-Daten verbleiben bei Miriam Specht Fotografie. Eine Herausgabe der Roh-
Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. Diese
Daten können in bearbeiteter Form nach Absprache mit der Fotografin durch einen
zusätzlichen Betrag, unter gleichen Vertragsbedingungen erworben werden.


III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt


1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz
oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Fahrtkosten,
Versandkosten, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart,
vom Auftraggeber zu tragen.


2. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise in Euro.


3. Preisänderungen sind Nachbestellungen und zukünftigen Aufträgen vorbehalten,
ausgenommen davon sind verbindliche Bestellungen, die Bestandteil des Vertrages
sind.


4. Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Terminreservierungsgebühr in
Höhe dem im Vertrag vereinbarten Betrag zu zahlen. Dieser Betrag ist
gleichzeitig die Shootinggebühr und wird separat in Rechnung gestellt. Erst
mit Eingang der Gebühr bei Miriam Specht Fotografie gilt der im Vertrag genannte
Termin als gebucht. Trifft die Zahlung nicht oder nicht fristgerecht ein, so ist die
Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.


5. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät
in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig)
Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung
begleicht. Miriam Specht Fotografie bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung
einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeizuführen.


6. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien
Eigentum von Miriam Specht Fotografie. Ist ein Download Vertragsgegenstand, so
erfolgt die Freischaltung erst nach Zahlungseingang.


7. Bestellungen von Alben, Wandbildern und Kollektionen sind direkt nach dem
Bildauswahltermin in bar oder mit Karte zu bezahlen.


8. Ratenzahlung wird auf Wunsch angeboten.


9. Der Mindestpreis für gewählte Bilder nach dem Shooting beträgt 890 €.
Kollektionen kosten zwischen 890 und 1.990 €.


10. Einzelbilder/Dateien werden nicht angeboten.


IV. Ausführung der Vertragspflichten


1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotografien dem künstlerischen
Gestaltungsspielraum von Miriam Specht Fotografie unterliegen. Reklamationen
und/oder Mängelrügen hinsichtlich des der Fotografin ausgeübten künstlerischen
Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes (insbesondere im Bezug auf Licht und
Perspektive) und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie
sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers
bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu
vergüten.


2. Nach Vorsortierung wird eine Auswahl von Fotografien durch Miriam Specht
Fotografie vollständig bearbeitet und dem Auftraggeber an dem persönlichen
Präsentationstermin zur Auswahl zur Verfügung gestellt.


3. Die Auftraggeberin erhält ihre Bilder als Abzug in 13x18cm im Passepartout und als
JPG Dateien in einer Onlinegalerie zum Download oder auf einem USB Stick
(sofern sie die Dateien erworben oder sie Teil der erworbenen Kollektion sind).


4. Während eines Fotoshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der
Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.


V. Bildbearbeitung


1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Miriam
Specht Fotografie und ist sich bewusst, dass seine Fotografien in ähnlichem Stil
bearbeitet werden.


2. Die professionelle Bearbeitung/Retusche der Bilder erfolgt im alleinigen Ermessen
der Fotografin. Eine von der Kundin gewünschte Nachretusche von Bildern wird mit
einer Mehraufwandspauschale von 50 € pro Bild berechnet.


3. Retusche von durch die Kundin vermeidbaren Dingen wie zum Beispiel aber nicht
ausschließlich: Korrektur von: Mani-/Pediküre,Rasur, Haarfarbe, Selbstbräuner,
nicht passender Unterwäsche erfolgt nicht oder wird gesondert berechnet.


4. Eine körperformverändernde Retusche wird nicht angeboten.


5. Die nachträgliche Bearbeitung von Fotografien von Miriam Specht Fotografie und
ihre Vervielfältigung und Verbreitung, Hinzufügen von Text, nachträgliche Farbbearbeitung,
sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde
eine gesonderte Vereinbarung getroffen.


6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Fotografien von Miriam Specht Fotografie im
Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber
der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.


VI. Gewährleistung, Haftung


1. Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug,
Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen
Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der
Fotografin verursacht worden ist.


2. Miriam Specht Fotografie haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Dateien und
digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten auf
einen Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.


3. Miriam Specht Fotografie ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder
Druckereien etc. zu beauftragen.


4. Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches und grob
fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist
ausgeschlossen.


5. Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Miriam Specht
Fotografie zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es
sind handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. I dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.


VII. Rücktritt / Stornierung / Verschiebung


1. Der Shootingtermin kann einmalig verschoben werden. Danach verfällt die
Shootinggebühr.


2. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall oder höhere äußere Umstände.


3. Die Shootinggebühr ist eine nicht erstattbare Terminreservierungsgebühr und wird
bei Stornierung nicht erstattet.


VIII. Absage von Leistungen durch Miriam Specht Fotografie


1. Miriam Specht Fotografie behält sich vor, jederzeit – auch bereits gebuchte –
Leistungen (insbesondere Fotoshootings oder Coachings) aus wichtigem Grund
abzusagen oder zu verlegen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere eine
Krankheit der Fotografin/Dozentin oder aber die Einstellung der Kooperation eines
Drittanbieters mit Miriam Specht Fotografie sein.


2. Im Falle der Absage durch Miriam Specht Fotografie wird eine bereits gezahlte
Gebühr vollständig erstattet.


IX. Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO


1. Miriam Specht Fotografie erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung,
zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur
Direktwerbung.


2. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags
und zur Direktwerbung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b), f) DSGVO. Mit
der Direktwerbung will sie Sie über aktuelle Leistungen und Neuigkeiten ihres
Betriebs informieren. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht
statt. Gegebenenfalls werden die Daten zwecks Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten
an einen Steuerberater und bei ausstehenden Zahlungen zwecks
Inkassomaßnahmen an Dienstleister weitergegeben. Die Daten werden gelöscht,
sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.


3. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung
jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei mir über
Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die
Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu
fordern. Sie können Miriam Specht Fotografie bei Fragen jederzeit unter den oben
angegebenen Kontaktdaten erreichen.


4. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.


5. Miriam Specht Fotografie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte
Fotografien nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.


6. Die Fotografien werden für die Bereitstellung in einer passwortgeschützten Online-
Galerie an die PicDrop GmbH weitergegeben. Für mehr Informationen zum
Datenschutz auf PicDrop: https://www.picdrop.de/web/privacy/


X. Schlussbestimmungen


1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Baiersdorf.


2. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder
ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


4. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen
Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die
gesetzliche Regelung ersetzt.